Zu dem Bericht von prakt. med. E._____ vom 3. Dezember 2021 (VB 123) und ihrer anderslautenden Beurteilung der Arbeitsfähigkeit wurde im Gutachten vom 12. September 2023 ausführlich Stellung genommen, indem die Bescheinigung einer 100%-igen Arbeitsunfähigkeit als nicht nachvollziehbar beurteilt wurde, da bei einer sozialen Phobie, vor allem bei Chronifizierung, von einer im Verlauf eher gleichbleibenden Arbeitsunfähigkeit auszugehen sei (VB 180.2 S. 15 ff.). Zudem führte prakt. med. E._____ in ihrem Bericht auch aus, es liege eine Arbeitsunfähigkeit von "(60)70%" seit 25. Oktober 2021 vor (VB 123 S. 5). Dies entspricht ungefähr der Beurteilung im Gutachten der Estimed AG.