Vorbehalten bleiben Fälle, in denen sich eine abweichende Beurteilung aufdrängt, weil die behandelnden Ärzte wichtige Aspekte benennen, die im Rahmen der Begutachtung unerkannt oder ungewürdigt geblieben sind (vgl. statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 8C_42/2022 vom 13. April 2022 E. 4 mit Hinweisen). Solche Aspekte lassen sich dem Bericht von Dr. med. D._____ nicht entnehmen. Zudem enthält der Bericht weder eine Anamnese noch Befunde, welche seine Herleitung der Arbeitsunfähigkeit von 100 % (vgl. BB 1 S. 1) begründen würde.