Sie führte aus, bis Ende Juni 2021 sei der Aufbau des Beschwerdeführers zwar langsam, doch kontinuierlich aufwärts verlaufen. Ab Juli 2021 habe sich das Bild wieder verschlechtert. Der Beschwerdeführer erlebe immer wieder Migräne-Tage und Blockaden durch andere somatische Symptome, die eventuell an die vorbestehende Angststörung gekoppelt sein könnten (VB 123 S. 6). Ab 25. Oktober 2021 liege eine Arbeitsunfähigkeit von "(60)70 %" vor (VB 123 S. 5). Die Prognose sei aktuell unklar, es sei sehr unsicher und eher unrealistisch, dass eine Arbeitsfähigkeit von mehr als 30 % in den nächsten zwölf Monaten erreichbar sei (VB 123 S. 7).