Aus interdisziplinärer Sicht ergebe sich in der bisherigen Tätigkeit eine umsetzbare Präsenzzeit von 6.5 Stunden (Zeitkomponente) mit einem umsetzbaren Rendement von 50 % (Leistungskomponente). Aus den beiden Komponenten ergebe sich somit eine Arbeitsfähigkeit von 40 % bezogen auf ein 100 %-Pensum. Retrospektiv sei davon auszugehen, dass im Rahmen der sozialen Phobie die aufgeführte Arbeitsfähigkeit ab 2020 bestanden habe (VB 180.2 S. 14 f.). Die angestammte Tätigkeit entspreche einer ideal angepassten Tätigkeit (VB 180.2 S. 16). Aufgrund fehlender Akten zur aktuellen psychotherapeutischen Behandlung könne eine Prognose nur schwer beurteilt werden.