In der Folge bezog der Beschwerdeführer zudem während mehrmals verlängerten Integrationsmassnahmen beim bisherigen Arbeitgeber vom 1. April 2020 bis am 30. September 2021 ein IV-Taggeld. Nach Abschluss der Integrationsmassnahmen liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) begutachten (bidisziplinäres Gutachten der Estimed AG, Zug vom 12. September 2023). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 3. April 2024 mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2021 eine Dreiviertelsrente zu.