1.2. Im Januar 2019 meldete sich der Beschwerdeführer erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der IV an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin berufliche und medizinische Abklärungen. Anschliessend wurde der Beschwerdeführer ab Juli 2019 mit einem Jobcoaching unterstützt. In der Folge bezog der Beschwerdeführer zudem während mehrmals verlängerten Integrationsmassnahmen beim bisherigen Arbeitgeber vom 1. April 2020 bis am 30. September 2021 ein IV-Taggeld.