Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 1978 geborene Beschwerdeführer meldete sich erstmalig am 4. Oktober 2003 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Wiedereinschulung in die bisherige Tätigkeit/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. In der Folge sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 14. Dezember 2004 für die Zeit vom 1. November 2002 bis zum 30. September 2003 eine ganze Invalidenrente zu.