Auch im Bericht vom 13. Mai 2024 (VB 54 S. 26 f.) hielt Dr. med. D._____ fest, dass die postoperative Narbenbildung möglicherweise die neuralen Strukturen verdränge, und schilderte das vorgesehene weitere Vorgehen. Diesbezüglich führte er aus, falls die im Falle, dass sich die Hinweise für eine postoperative neuropathische Schmerzkomponente aufgrund der Narbenbildung verdichteten, indizierte nochmalige Testinfiltration eine signifikante temporäre Schmerzbesserung zeigen würde, könnten eine Revision und Redekompression mit Radikulolyse L4 und L5 diskutiert werden (VB 54 S. 27). Aufgrund dieser nachvollziehbaren Beurteilungen des orthopädischen Chirurgen und Traumatologen Dr. med. D.__