2.3.3. Im – nach Erlass der angefochtenen Verfügung vom 22. April 2024 datierenden, aber für die Beurteilung des Gesundheitszustands bis zu diesem Zeitpunkt relevanten und damit zu berücksichtigenden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_175/2018 vom 16. April 2018 E. 3.3.2) – Bericht vom 13. Mai 2024 führte Dr. med. D._____ aus, MR-graphisch zeige sich bei Zustand nach mehrmaliger Voroperation eine Verdichtung im Bereich des Recessus L4/5, linksbetont, und eine Verdichtung im Bereich des ehemaligen Neuroforamens L4/5 linksseitig mit möglicherweise entsprechenden postoperativen Vernarbungen mit Beeinträchtigung der durchlaufenden