2.2. In seiner Aktenbeurteilung vom 1. März 2024 äusserte sich RAD-Arzt Dr. med. C._____ zu den ihm vorliegenden medizinischen Berichten sowie zum Schlussbericht der Stiftung B._____ vom 5. Oktober 2023. Dabei brachte er implizit zum Ausdruck, dass die medizinischen Beurteilungen nichts an seiner Einschätzung der Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit zu ändern vermöchten.