1. Der 1991 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 2. September 2022 zum Bezug einer Übergangsleistung und – nach entsprechender Aufforderung der Beschwerdegegnerin – am 13. Januar 2023 zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen und gewährte dem Beschwerdeführer eine Integrationsmassnahme (Arbeitstraining bei der Stiftung B._____) vom 7. August bis 5. November 2023 bzw. bis zu deren Abbruch am 24. September 2023.