2011 KSH folgend nicht die für die Annahme einer Hilflosigkeit notwendige Regelmässigkeit, ist folglich nicht zu beanstanden. Ergänzend ist einerseits anzumerken, dass der Schulweg am Morgen mit dem Schulbus jeweils ohne Probleme möglich zu sein scheint (vgl. VB 68 S. 11). Andererseits ist auf den heilpäda- - 11 - gogischen Bericht der Regelschule vom 14. August 2023 hinzuweisen, gemäss welchem der Beschwerdeführer "unterschiedliche Verkehrsmittel", wie etwa das "Postauto mit der Klasse" benutzen könne (VB 34 S. 3).