4.5.2. Dem Abklärungsbericht vom 14. Dezember 2023 ist zu entnehmen, dass die Familie des Beschwerdeführers, wenn auch nur mit zusätzlichen, jedoch zumutbaren Massnahmen – namentlich dem Aufstellen von Trennwänden zwischen den Geschwistern –, gemeinsam essen kann (VB 68 S. 7). Streitereien zwischen Brüdern, gerade im Teenager-Alter, sind, wie die Fachspezialistin zutreffend festhielt (VB 68 S. 7; 93 S. 3), nicht unüblich, weshalb die Mahlzeiteneinnahme (insbesondere bei vier Kindern) auch einmal etwas länger dauern kann. Schlechte bzw. fehlende Tischmanieren sind, wie die Fachspezialistin ebenfalls zutreffend festgehalten hat (VB 68 S. 7), nicht IV-relevant.