Rz. 2014 und 2017 KSH). Zudem ist festzustellen, dass der Beschwerdeführer nach Angaben der behandelnden Ärzte mit Melatonin, für welches die Beschwerdegegnerin Kostengutsprache erteilt hat (VB 86), besser und mit Trittico gar innert 15 Minuten einschlafe (VB 62 S. 1; 96 S. 2). Das angeblich mit mehrfachem Aufstehen verbundene und über zwei Stunden andauernde Einschlafprozedere (vgl. VB 68 S. 6; Beschwerde, Ziff. II. 7.) kann daher mit entsprechender Medikation verhindert und ein Bedarf nach (in ihrer Intensität für eine Anrechnung ohnehin ungenügender) Dritthilfe damit im Rahmen der Schadensminderung (Rz. 2008 KSH) durch geeignete Hilfsmittel vermieden werden.