4.3.2. Gemäss erster Aussage der Kindsmutter anlässlich der Abklärung an Ort und Stelle vom 12. Dezember 2023 zieht sich der Beschwerdeführer selbst an. Dies wird durch die Aussage unterstützt, dass er sich "[p]ro Tag […] bis zu drei Mal, ohne ersichtlichen Grund, umziehen" würde (VB 68 S. 4). Dass der Beschwerdeführer am Morgen jeweils Motivationsschwierigkeiten hat, wird nicht bestritten.