4.3. 4.3.1. Hinsichtlich des Bereichs "An- und Auskleiden" bringt der Beschwerdeführer vor, die diesbezüglichen grossen Motivationsschwierigkeiten am Morgen würden den Bedarf einer indirekten Dritthilfe begründen. Dass der Beschwerdeführer Strategien für die Selbstständigkeit am Morgen entwickeln könne, wie die Beschwerdegegnerin (bzw. die Abklärungsperson) dies vorbringe (VB 68 S. 4; 93 S. 2), sei, wie die Hausärztin und die behandelnde Ergotherapeutin bestätigen würden (Beschwerdebeilage [BB] 3 und 4), aufgrund seiner Autismus-Erkrankung nicht korrekt (Beschwerde, Ziff. II. 6).