Bezüglich der Körperpflege ist zudem ist auf den heilpädagogischen Bericht der Regelschule vom 14. August 2023 hinzuweisen, gemäss welchem der Beschwerdeführer nach dem Turnunterricht jeweils selbstständig duschen könne (VB 34 S. 2). Insgesamt ist, auch mit Blick auf das Ermessen der fachlich kompetenten Abklärungsperson (E. 2.2 hiervor), ebenso wenig zu beanstanden, dass eine Hilflosigkeit im Bereich "Körperpflege" bejaht -7- wurde, wie auch dass der zu berücksichtigende Mehraufwand (lediglich) mit 25 Minuten beziffert wurde.