2.2. Mit Vernehmlassung vom 8. Juli 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 10. April 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 97) zu Recht einen Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Hilflosenentschädigung verneint hat.