1.2. Am 20. März 2023 erfolgte unter Angabe einer Erkrankung am Asperger- Syndrom bei der Beschwerdegegnerin eine Anmeldung zum Bezug einer Hilflosenentschädigung für Minderjährige. Nach Einholung medizinischer Akten anerkannte die Beschwerdegegnerin am 3. Oktober 2023 ihre Leistungspflicht gestützt auf das Geburtsgebrechen Ziffer 405 (Autismus- Spektrum-Störungen [ASS]) der Verordnung des EDI über Geburtsgebrechen (GgV-EDI-Anhang). Gleichzeitig verneinte sie jedoch nach einer Abklärung an Ort und Stelle (Abklärungsbericht vom 14. Dezember 2023), durchgeführtem Vorbescheidverfahren und erneuter Rücksprache mit dem Abklärungsdienst mit Verfügung vom 10. April 2024 einen Anspruch des