7. 7.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde teilweise gutzuheissen und die angefochtene Verfügung vom 12. April 2024 dahingehend abzuändern, dass die Beschwerdeführerin Anspruch auf eine befristete ganze Invalidenrente vom 1. Mai 2023 bis am 29. Februar 2024 hat.