In medizinischer Hinsicht ist vorliegend festzustellen, dass der Beschwerdeführerin eine angepasste, leichte, wechselbelastende, mehrheitlich sitzende Tätigkeit ohne Überkopfarbeiten rechts, ohne Treppensteigen, ohne Knien und Kauern, unter Vermeidung von Stehen, Gehen und Sitzen länger als 60 Minuten ganztags mit einer Leistungsfähigkeit von 70 % zumutbar ist (vgl. E. 3.1. hiervor). Das fachärztlich definierte Belastungsprofil enthält damit zwar gewisse Einschränkungen, trotzdem sind die der Beschwerdeführerin zumutbaren Tätigkeiten nicht nur in so eingeschränkter Form möglich, dass sie der ausgeglichene Arbeitsmarkt praktisch nicht kennen und