In der im Beschwerdeverfahren von der Beschwerdegegnerin eingeholten RAD-Stellungnahme vom 14. August 2024 setzte sich Dr. med. C._____ sodann mit dem von der Beschwerdeführerin mit der Beschwerde eingereichten medizinischen Bericht vom 7. März 2024 (BB 3) auseinander und führte einleuchtend aus, darin werde über die Kontrolle zehn Monate nach der Knietotalprothesenimplantation rechts berichtet. Es würden weiterhin die bereits bekannten, vor allem belastungsabhängigen Beschwerden im Bereich des rechten Beines bestehen. Im Untersuchungsbericht werde von einer stabilen Knieprothese ausgegangen und es würden Therapiemassnahmen im Sinne einer Physiotherapie empfohlen. Aus versicherungsme-