Sowohl dieser Faktor als auch die diagnostizierte Fibromyalgie seien bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit durch Dr. med. C._____ ebenfalls nicht genügend geprüft und berücksichtigt worden. Dem Bericht des behandelnden Arztes Dr. med. E._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 7. März 2024 (Beschwerdebeilage [BB] 3) sei zu entnehmen, dass sich postoperativ ein verzögerter Verlauf mit deutlichen periartikulären Beschwerden zeige und weitere Therapiemassnahmen notwendig seien. Leider habe auch die durchgeführte Physiotherapie keine anhaltende Beschwerdelinderung gebracht.