Eine volle Arbeitsfähigkeit sei wegen vermehrten Pausenbedarfs nicht zu erwarten. Diese Arbeitsfähigkeit von 70 % (sechs Stunden täglich) in angepasster Tätigkeit bestehe seit dem 1. Oktober 2015 mit jeweils sechsmonatigen Unterbrüchen nach der Schulteroperation im Januar 2016, der Knieoperation links im September 2017 sowie der Knieprothesenimplantation im Mai 2023 (VB 92 S. 2).