Es könne davon ausgegangen werden, dass erst seit Dezember 2023 in der angestammten Tätigkeit wieder eine Teilarbeitsfähigkeit von 50 % bestehe. Medizinisch-theoretisch könne davon ausgegangen werden, dass in einer leichten, wechselbelastenden, mehrheitlich sitzenden Tätigkeit ohne Überkopfarbeiten rechts, ohne Treppensteigen sowie ohne Knien und Kauern drei Stunden vormittags und drei Stunden nachmittags möglich seien. Eine volle Arbeitsfähigkeit sei wegen vermehrten Pausenbedarfs nicht zu erwarten.