3.1.3. Am 30. Januar 2024 führte Dr. med. C._____ aus, seit der Arthroskopie des linken Kniegelenks im Juni 2012 bestehe ein Gesundheitsschaden mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit. In der angestammten Tätigkeit habe ab dem 1. Oktober 2015 eine vollständige Arbeitsunfähigkeit bestanden. Es würden ausgeprägte funktionelle Einschränkungen im Bereich beider Kniegelenke wegen progredienter Gonarthrose beidseits bestehen. Ein weiterer negativer Faktor sei die ausgeprägte Adipositas. Anfang 2016 sei zusätzlich im Bereich der rechten Schulter eine Operation durchgeführt worden, die ebenfalls zu einer funktionellen Einschränkung der Belastbarkeit geführt habe.