Die wesentlichen Einschränkungen würden in den Kniegelenken und zu einem geringeren Mass auch ausgehend von der Wirbelsäule bestehen. Eine weitere IV-relevante Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sei die massive Adipositas, die jedoch nicht in das rheumatologische Arbeitsgebiet gehöre. Die Fibromyalgie, die bereits 2010 diagnostiziert worden sei, habe im Rahmen -4- der RAD-Untersuchung auch bestätigt werden können. Diesbezüglich bestehe derzeit aber keine IV-relevante Einschränkung der Arbeitsfähigkeit (VB 86 S. 10).