1. Die 1966 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 20. Juni 2019 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche, persönliche sowie erwerbliche Situation der Beschwerdeführerin ab und nahm mehrere Male Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und der Durchführung einer RAD-internen Untersuchung wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 12. April 2024 ab.