_, sondern neu bei lic. phil. H._____ in Behandlung (Beschwerde S. 6). Dies wird die Beschwerdegegnerin bei ihren weiteren Abklärungen ebenfalls zu berücksichtigen haben. 4. 4.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde in dem Sinne gutzuheissen, dass die angefochtene Verfügung vom 17. April 2024 aufzuheben und die Sache zur weiteren Abklärung und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen ist. -5-