3.4. Bei dieser Sachlage kann nicht mit hinreichender Zuverlässigkeit beurteilt werden, ob die Beschwerdeführerin aufgrund der bestehenden kardialen Problematik oder sonstiger Beschwerden in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist oder war. Zwar mass Dr. med. E._____ der Herzproblematik keine Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit zu.