3.3. Eine von der Beschwerdegegnerin eingeholte umfassende versicherungsmedizinische Stellungnahme ist den Akten nicht zu entnehmen. Aktenkundig sind lediglich zwei Protokolleinträge mit dem Titel "gem - Ärzte" vom 30. November 2023 und vom 22. Februar 2024. Ob diese Einträge von einem RAD-Arzt oder einer RAD-Ärztin stammen, ist nicht ersichtlich. In letzterem Eintrag wurde sodann unter anderem ausgeführt, somatisch lasse sich auch aus kardiologischer Sicht keine langdauernde Arbeitsunfähigkeit für angepasste Tätigkeiten begründen.