3.2. Dem Arztbericht von Dr. med. D._____, Fachärztin für Allgemeine Medizin, vom 18. September 2023 ist eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit seit 4. April 2022 bis aktuell zu entnehmen (VB 106.1 S. 8 f.). Med. pract. F._____ führte in seinem zuhanden der Taggeldversicherung erstellten Bericht vom 15.Oktober 2023 aus, es fehle an zielführenden Informationen aus psychiatrischer Sicht. Da eine anhaltende Arbeitsunfähigkeit aufgrund fehlender Informationen nicht begründet sei, sei die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens dringend empfohlen (VB 106.1 S. 5). -4-