Prof. Dr. med. D._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin sowie für Kardiologie, diagnostizierte im Bericht vom 25. September 2022 sodann ein paroxysmales Vorhofflimmern mit PVI 2010 und März 2022 mit erneuten Rezidiven (VB 72 S. 9). Dr. med. E._____, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, attestierte der Beschwerdeführerin im Bericht vom 7. Oktober 2022 eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit seit 28. April 2022. Als Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit führte sie eine schwere Erschöpfungsdepression bei psychosozialer Belastungssituation auf. Ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit sei hingegen eine rezidivierende AV-Rentrytachycardie (VB 72 S. 4 f.).