2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 16. Mai 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 17. April 2024 sei aufzuheben und es sei die Sache zu weiteren Abklärungen und anschliessender Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 2. Eventualiter sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 17. April 2024 aufzuheben und es seien der Beschwerdeführerin die gesetzlichen Leistungen, mitunter eine Invalidenrente in gesetzlicher Höhe, zuzusprechen.