1. Die 1982 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt im Teilzeitpensum als Fachfrau Betreuung tätig. Am 4. Oktober 2022 meldete sie sich unter Hinweis auf eine physische und psychische Erschöpfungssituation nach Trennung/Scheidung seit drei Jahren sowie eine Herzoperation bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach verschiedenen Abklärungen und durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 17. April 2024 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.