rübergehenden Verschlimmerung sollte nach sechs Monaten als abgeschlossen angesehen werden (VB 43 S. 2). Begründete fachärztliche Beurteilungen, welche im Widerspruch zu dieser Einschätzung stehen, finden sich nicht in den Akten. Dies gilt auch betreffend die aktenkundigen Berichte des behandelnden Orthopäden Dr. med. C._____, der – gestützt auf die Ergebnisse der klinischen, sonographischen und Röntgenuntersuchung der rechten Schulter – sowohl am 23. Juni als auch am 6. Juli 2023 (ausschliesslich) eine rechtsseitige Zervikobrachialgie diagnostizierte (vgl. VB 19 S. 1; VB 23 S. 1).