Die Akten, auf die er sich stützte, beruhen auf verschiedenen persönlichen Untersuchungen sowie Bildgebungen und ergeben ein vollständiges Bild betreffend den vorliegend relevanten medizinischen Sachverhalt (vgl. E. 3.2.3. hiervor). Dr. med. B._____ berücksichtigte die relevanten Vorakten sowie die bildgebenden Befunde und führte nachvollziehbar begründet aus, der Unfall vom 9. Januar 2023 habe zu keinen strukturellen Schäden geführt (VB 43 S. 1). Ein Manifestwerden von bislang stummen, degenerativ bedingten Schulterbeschwerden durch das Ereignis vom 9. Januar 2023 sei möglich, jedoch als vorübergehende Verschlimmerung einzuschätzen (VB 57 S. 2), und die Ausheilungszeit der vo-