4.2. Entgegen den Ausführungen von Dr. med. B._____ wurden aktenkundig zwar bereits im Bericht betreffend die MRI-Untersuchung der HWS und BWS vom 24. Februar 2023 (VB 18) und nicht erst im Juli 2023 (VB 43 S. 2) erstmals Schulterschmerzen festgehalten. Die Aktenbeurteilungen von Dr. med. B._____ (vgl. E. 3.1. hiervor) sind jedoch in sich schlüssig und plausibel begründet. Die Akten, auf die er sich stützte, beruhen auf verschiedenen persönlichen Untersuchungen sowie Bildgebungen und ergeben ein vollständiges Bild betreffend den vorliegend relevanten medizinischen Sachverhalt (vgl. E. 3.2.3. hiervor).