Hämatom belege den durch den Aufprall getroffenen Körperbereich. Ein Manifestwerden von bislang stummen, degenerativ bedingten Schulterbeschwerden durch das Ereignis sei möglich, jedoch – wie schon in der Beurteilung vom -5- 11. Oktober 2023 (vgl. E. 3.1.1. hiervor) dargelegt – als vorübergehende Verschlimmerung einzuschätzen (VB 57 S. 2).