2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 3. Die Kosten des Berichts von Dr. med. D._____ vom 7. November 2024 in der Höhe von Fr. 220.00 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 4. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, dem unentgeltlichen Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin die Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 3'650.00 zu bezahlen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten