berechnete Entschädigung ausreichend abgegolten sind. 5.3.5. Der von der Beschwerdeführerin eingereichte Bericht von Dr. med. D._____ vom 7. November 2024 trug massgeblich zur Entscheidfindung des Gerichts bei, weshalb die Beschwerdegegnerin ihm die entsprechenden Kosten von Fr. 220.00 zu ersetzen hat (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_512/2018 vom 30. Oktober 2018 E. 6). -9- Das Versicherungsgericht erkennt: 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung vom 15. März 2024 aufgehoben und die Sache zur weiteren Abklärung im Sinne der Erwägungen und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen.