Rechtsvertreter als medizinischer Laie nicht fachkompetent ist. Diesbezüglich ist insbesondere zu beachten, das von Bundesrechts wegen nur jene anwaltlichen Bemühungen entschädigt werden, die notwendig und verhältnismässig sind (vgl. Urteil des Bundesgerichts 4A_171/2022 vom 23. August 202 E. 3.1). Nicht ersichtlich ist sodann, inwiefern das Verfahren einen ausserordentlich grossen Aufwand erfordert hätte, zumal der Fall nicht als überdurchschnittlich komplex einzustufen ist. So war im Wesentlichen die Beweiskraft des medexperts-Gutachten vom 12. Juni 2023 strittig. Es ist daher davon auszugehen, dass die dem vorliegenden Fall angemessenen anwaltlichen Bemühungen durch die vorangehend