Im Bericht vom 7. November 2024 führte Dr. med. D._____ sodann aus, da während der Begutachtung im März 2023 keine deutliche, depressive Symptomatik festgehalten worden sei, gehe er davon aus, dass im Sommer bis Herbst 2023 eine depressive Entwicklung stattgefunden habe, sodass sich die Beschwerdeführerin im November 2023 deutlich depressiv präsentiert habe. Damit bestehen Hinweise auf eine nach der Begutachtung eingetretene Verschlechterung des Gesundheitszustandes, welche in der Folge nicht mehr versicherungsmedizinisch gewürdigt wurde.