Es dürften maximal Gewichte von 6 kg vom Boden auf Tischhöhe gehoben werden. Beidhändiges Tragen müsse sodann beckennah und dürfe nicht repetitiv erfolgen. Ferner dürften keine Arbeiten auf Leitern und Gestellen, keine knienden Arbeiten und in Kauerstellung sowie keine Arbeiten in unphysiologischer Stellung der Lendenwirbelsäule erfolgen (VB 152 S. 13 und 43).