Die Arbeitsfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit sei seit März 2020 nicht mehr gegeben. In einer leidensangepassten Tätigkeit bestehe seit März 2023 eine Arbeitsfähigkeit von 80 %. Zuvor habe von August 2022 bis Februar 2023 eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bestanden. In einer angepassten Tätigkeit sei eine ganztägige Anwesenheit möglich, wobei eine längere Pause vormittags und nachmittags eingehalten werden müsse. Zudem müsse eine solche Tätigkeit wechselbelastend sein sowie abwechselnd zwischen Sitzen, Stehen und Gehen ausgeführt werden. Es dürften maximal Gewichte von 6 kg vom Boden auf Tischhöhe gehoben werden.