Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 15. März 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 178) zu Recht ab dem 1. Oktober 2020 eine bis 30. Juni 2023 befristete ganze Rente zugesprochen hat. 2. 2.1. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre med- experts-Gutachten vom 12. Juni 2023, welches eine neurologische, eine allgemeinmedizinische, eine psychiatrische, eine orthopädische sowie eine -4-