2.4. Mit Eingabe vom 25. Juni 2024 nahm die Beschwerdeführerin erneut Stellung. 2.5. Mit Vernehmlassung vom 4. Juli 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.6. Am 4. Oktober 2024 nahm die Beschwerdeführerin erneut Stellung. 2.7. Am 12. November 2024 nahm die Beschwerdeführerin wiederum Stellung und reichte dabei weitere medizinische Unterlagen ein. 2.8. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 4. Dezember 2024 wurde die aus den Akten erkennbare berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Beigeladene verzichtete am 9. Januar 2025 auf eine Stellungnahme.