5. Es sei der Beschwerdeführerin A._____ die unentgeltliche Rechtspflege inkl. unentgeltliche Rechtsverbeiständung zu gewähren und es sei ihr RA Andreas Wagner, Brugg, als unentgeltlicher Rechtsbeiständ zu bestellen. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. Auslagen und MWST)." -3- 2.2. Am 3. Mai 2024 reichte die Beschwerdeführerin eine Ergänzung zur Beschwerde ein. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 31. Mai 2024 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und Andreas Wagner, Rechtsanwalt, Brugg, zu ihrem unentgeltlichen Vertreter ernannt.