Mit Vorbescheid vom 13. April 2021 sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin sodann eine vom 1. Oktober 2020 bis 30. April 2021 befristete ganze Rente zu. Nach dagegen erhobenem Einwand nahm die Beschwerdegegnerin erneut Rücksprache mit dem RAD und veranlasste anschliessend eine polydisziplinäre Begutachtung der Beschwerdeführerin durch die medexperts ag (Gutachten vom 12. Juni 2023). Nach erneut durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin schliesslich mit Verfügung vom 15. März 2024 rückwirkend ab dem 1. Oktober 2020 eine bis 30. Juni 2023 befristete ganze Rente zu.