1. Die 1970 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt als Produktionshelferin Lager tätig als sie sich am 14. Februar 2020 unter Hinweis auf Rückenbeschwerden sowie eine Gallenblasenoperation bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) anmeldete. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin verschiedene Abklärungen und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Mit Vorbescheid vom 13. April 2021 sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin sodann eine vom 1. Oktober 2020 bis 30. April 2021 befristete ganze Rente zu.